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Motorfahrräder
- wann
darf ich sie lenken?
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Motorfahrräder
dürfen von Personen, die das 16. Lebensjahr
vollendet haben bis zum vollendeten
24. Lebensjahr nur mit Mopedausweis
lenken. Die
Ausstellung erfolgt nach erfolgreicher Ablegung einer theoretischen
Prüfung durch ein autorisiertes Fahrschulunternehmen. Die theoretische
Schulung umfasst 8 Unterrichtseinheiten. Will man mit dem Mopedausweis
auch vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(40 km/h) lenken sind 6 UE zusätzliche praktische Schulung
und die Eintragung im Mopedausweis erforderlich. Bis zum 20.
Lebensjahr gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille. Eigentümer
einer Lenkerberechtigung der Gruppe B, dürfen Motorfahrräder
uneingeschränkt lenken, es gelten jedoch auch dort die
Probeführerscheinbestimmungen.
Der Mopedausweis ist auf Fahrten
mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen |
| Mopedausweis
ab 15: |
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Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines Mopedausweises
ab dem vollendeten 15. Lebensjahr wenn
- sein Lehrherr oder seine Schule
bestätigt, dass ihm für die Fahrt von seinem Wohnort zu
seiner Ausbildungsstätte keine oder auf Grund des Fahrplanes
unzumutbare öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen
und
- eine Einwilligungserklärung der
Erziehungsberechtigten vorlegt.
In diesem Falle erfolgt die Ausstellung
von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
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Quelle:
§ 31 FSG Führerscheingesetz>
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