Motorfahrräder - wann darf ich sie lenken?
Motorfahrräder dürfen von Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben bis zum vollendeten 24. Lebensjahr nur mit Mopedausweis lenken. Die Ausstellung erfolgt nach erfolgreicher Ablegung einer theoretischen Prüfung durch ein autorisiertes Fahrschulunternehmen. Die theoretische Schulung umfasst 8 Unterrichtseinheiten. Will man mit dem Mopedausweis auch vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (40 km/h) lenken sind 6 UE zusätzliche praktische Schulung und die Eintragung im Mopedausweis erforderlich. Bis zum 20. Lebensjahr gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille. Eigentümer einer Lenkerberechtigung der Gruppe B, dürfen Motorfahrräder uneingeschränkt lenken, es gelten jedoch auch dort die Probeführerscheinbestimmungen.

Der Mopedausweis ist auf Fahrten mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen
Mopedausweis ab 15:

Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines Mopedausweises ab dem vollendeten 15. Lebensjahr  wenn

  • sein Lehrherr oder seine Schule bestätigt, dass ihm für die Fahrt von seinem Wohnort zu seiner Ausbildungsstätte keine oder auf Grund des Fahrplanes unzumutbare öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen und
  • eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegt. 

In diesem Falle erfolgt die Ausstellung von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.

Quelle: § 31 FSG Führerscheingesetz>

 
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