Führerschein Vormerksystem

Die Bestimmungen des Vormerksystems traten mit 01.07.2005 in Kraft.

So funktioniert's

Der Deliktkatalog des Vormerksystems enthält dreizehn schwere unfallrelevante Verkehrsverstöße. Wer leichte Verkehrsübertretungen oder gar nur Parkdelikte setzt, braucht nichts zu befürchten.

Bei der ersten Übertretung aus einem Katalog von 13 schweren Verkehrsverstößen, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden, gibt es eine Vormerkung im Register.
Nach dem zweiten Delikt aus diesem "Pool" folgt der Auftrag, eine Maßnahme zu absolvieren, etwa ein Verhaltenstraining.
Erst wenn diese beiden Schritte keine Besserung gebracht haben und innerhalb von zwei Jahren ein drittes Delikt gesetzt wird, wandert der Führerschein für drei Monate zur Behörde.

Die Delikte im Überblick
Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei C- und D-Führerschein (LKW und Autobus)
Übertretung der 0,5 Promille-Grenze allgemein
Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg
Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes 0,2 bis 0,4 Sekunden (darunter Entzugsdelikt)
Überfahren einer Stopptafel mit Vorrangverletzung
Überfahren von rotem Ampellicht mit Vorrangverletzung
Befahren des Pannenstreifens mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen
Verletzung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern
Missachtung der Tunnelverordnung bezüglich der Beförderung von
gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
Blockieren der Geleise und Verstoß gegen gelbes oder rotes Licht bei Eisenbahnkreuzungen + Umfahren von bereits geschlossenen Schranken
Lenken eines Kfz mit schweren Mängeln
Lenken eines Kfz mit nicht entsprechend gesicherter Beladung
Nichtbeachtung der Vorschriften zur Kindersicherung

Was passiert mit der Vormerkung?

Die sogenannten "Vormerkdelikte" werden als nicht so gefährlich angesehen wie jene schweren Delikte, die zur sofortigen Entziehung der Lenkberechtigung führen.

Mit dem Strafbescheid zur ersten Übertretung wird der Lenker über die drohenden weiteren Schritte bei Fortsetzung seiner "Karriere" informiert. Nach mehrfachen Übertretungen muss der Lenker Maßnahmen absolvieren, die von psychologischen Gesprächen über Fahrsicherheitstrainings bis hin zu Schulungen zur richtigen Kindersicherung reichen. Wird innerhalb von zwei Jahren hingegen kein Folgedelikt eingetragen, wird die Vormerkung nicht mehr berücksichtigt.

Detaillierte Informationen finden Sie im Info-Folder des ÖAMTC >

 

Quelle: ÖAMTC

 
 
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